HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Antworten auf Ihre Fragen
WELCHE KRANKENKASSEN AKZEPTIEREN SIE?
Die Kosten für Osteopathie werden mittlerweile von vielen Krankenkassen
anteilig oder ganz übernommen, nachdem der Patient die Rechnung in Vorleistung gezahlt hat.
Bitte erfragen Sie die Möglichkeit einer Kostenerstattung vor Beginn der Therapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung.
Welche gesetzliche Krankenkassen die (anteiligen) Kosten für eine osteopathische Behandlung übernehmen, können Sie in folgendem Link nachsehen.
https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung vom Patienten verlangen.
Private Krankenversicherungen bzw. Heilpraktiker Zusatzversicherungen übernehmen im Regelfall die Behandlungskosten für Osteopathie anteilig bzw. voll.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und Sie können die Rechnung/Liquidation direkt bei Ihrer Krankenversicherung oder Heilpraktiker Zusatzversicherung einreichen.
OSTEOPATHIE, WAS IST DAS EIGENTLICH?
Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.
Osteopathie ist eine Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet – zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen.
BRAUCHE ICH EINE ÄRZTLICHE ÜBERWEISUNG?
Generell ist eine Überweisung aber nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen der Kostenerstattung, einige Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung von dem Patienten anfordern.
WAS SOLLTE ICH ZU EINER BEHANDLUNGSEINHEIT MITBRINGEN?
Zeit, denn die nehmen wir uns für Sie.
Weiterhin empfehlen wir Ihnen bequeme sportliche Kleidung (kurze Sporthose).
Für das Anamnese-Gespräch sollten Sie, sofern bereits vorhanden, schulmedizinische Befunde wie etwa Arztberichte, Laborwerte, MRT- Röntgen- oder CT Bilder mitbringen.
WO KANN ICH PARKEN?
Sie können die privaten Praxisparkplätze auf unserem Grundstück nutzen.